Fusion Klinikum Lippstadt
Medizinische Schwangerschaftsabbrüche am Klinikum Lippstadt nach Fusion kaum mehr durchführbar
Prof. Volz klagt gegen Abtreibungsverbot
Frauen und jungen Paaren in der emotional extrem schwierigen Situation einer Schwangerschaft mit einem totgeweihten oder schwer behinderten Kind konsequent helfen zu können stand für Prof. Volz, mit an erster Stelle für den Wechsel vom Klinikum Bielefeld an das evangelische Klinikum Lippstadt vor 13 Jahren. Im Folgenden konnte er diese Hilfe mit Unterstützung seines gesamten Teams, einer Ethikkommission und der evangelischen Geschäftsführung ruhig und hochprofessionell leisten. Unter seiner Leitung ist das Klinikum Lippstadt nicht nur Perinatalzentrum Level I geworden, auch die Geburtenrate wuchs von Anfangs 900 auf mittlerweile 1700.
Er verantwortet dort nicht nur die Geburtshilfe, sondern kann eine ganzheitliche medizinische Unterstützung für die Frauenheilkunde leisten, denn die Klinik ist ebenfalls operatives Zentrum für bösartige Genitaltumore sowie Brustzentrum in der Region.
Die Frauen bekommen somit eine hochprofessionelle und medizinische Versorgung aus einer Hand durch Prof. Volz und seinem Team.
Die Fusion der Krankenhäuser und die damit verbundenen Hürden seit Februar 2025
Aus den Medien ist vielen bekannt geworden, dass im Rahmen der - aus wirtschaftlichen Gründen wichtigen - Fusion des evangelischen Krankenhaus Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeit Hospital Lippstadt in Zukunft vorzeitige Beendigungen von Schwangerschaften aus medizinischer Indikation am evangelischen Krankenhaus verboten werden sollen. Eine medizinische Indikation liegt vor, wenn für die Schwangere die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn bei Untersuchungen festgestellt wird, dass das Ungeborene an schwersten, oft nicht lebensfähigen Fehlbildungen oder Beeinträchtigungen leiden wird. Bei Lebensgefahr soll ein Abbruch weiterhin auch am Krankenhaus möglich Sein.
Die Geschäftsführung führt dazu aus, dass dieses Verbot die Grundvoraussetzung für die katholische Seite war, überhaupt in die Fusionsverhandlungen einzutreten. Daher habe man diesen Punkt akzeptieren müssen, im Gegenzug dafür Vorteile bei den Vertragsverhandlungen erhalten. Sollte dieses Verbot nicht konsequent durchgeführt werden, wird die Fusion rückgängig gemacht. Eine Diskussion mit den Betroffenen wurde nie geführt.
Einzige Konsequenz für Prof. Volz: Klage, um Frauen weiterhin helfen zu können
Prof. Volz erhielt am 15. Januar 2025 ein Schreiben der Geschäftsführung, ab 1. Februar 2025 keinerlei Schwangerschaftsabbrüche, egal aus welcher Indikation, außer bei Lebensgefahr der Mutter, mehr durchführen zu dürfen. Sollte er dieser Weisung widersprechen, werde er gekündigt.
Diese Weisung stößt auf großen Widerstand, sowohl im Team der Frauenklinik, des gesamten Krankenhauses als auch in der Öffentlichkeit. Das ist aber wenig von Interesse, „die Fusion steht über Allem“, so das Motto der Geschäftsführung.
Prof. Volz, der vielerlei Zuspruch bekommen hat, klagt daher gegen diese Dienstanweisung und lässt nun gerichtlich prüfen, ob sowohl von arbeitsrechtlicher Seite das Verbot durchgesetzt werden darf und ob aus verfassungsrechtlichen Gründen heutzutage solches Verbot überhaupt noch ausgesprochen werden darf.
Aus der Presse: Artikel der Zeitung "Der Patriot"
Lippstadt Klinik-Fusion: Ärzte rufen zum Dialog auf
Lippstadt – Dass medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche im fusionierten Christlichen Klinikum nicht mehr möglich sind, wollen rund 60 Ärztinnen und Ärzte aus Lippstadt und Umgebung nicht einfach so hinnehmen. Sie haben einen offenen Brief verfasst. Darin fordern sie die Klinikleitung unter anderem zum Überdenken des Standpunktes auf. Sie schreiben:
„Die Fusion der Lippstädter Krankenhäuser begrüßen wir sehr: Sie ist sinnvoll und sie soll die weitere medizinisch hochwertige Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und Synergien freisetzen. Allerdings ist es aus unserer ärztlichen Sicht inakzeptabel, dass Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischen Indikationen (schwere Missbildungen, Nichtlebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes) aufgrund religiös motivierter Vorgaben der katholischen Kirche nur noch bei akuter Lebensgefahr der Mutter vorgenommen werden dürfen. Diese Ausschließlichkeit und Härte des katholischen Standpunktes empfinden wir als unbarmherzig. Das gilt im übrigen auch für Schwangerschaftsabbrüche bei kriminologischer Indikation, zum Beispiel nach einer Vergewaltigung.
Jede Frau hat Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung bei einer medizinischen Indikation. Dieser Anspruch darf bei Trennung von Staat und Kirche nicht durch die katholische Kirche ausgehebelt werden; er unterliegt den gesetzlich vorgegebenen Kriterien, zumal die Krankenhausfinanzierung zum allergrößten Teil aus öffentlichen Geldern kommt.
Wir Ärztinnen und Ärzte mit einem Versorgungsauftrag für Lippstadt und Umgebung bekunden mit unserer Stellungnahme den betroffenen Frauen und Paaren sowie den in der Lippstädter Frauenklinik Tätigen unsere Solidarität. Die Verantwortlichen der beiden Krankenhäuser rufen wir zum Dialog und zum Überdenken des Standpunktes auf.“
Christof Adam, Sevim Akdeniz, Dr. med. Heiko Balkenhol, Angelika Balmes, Dr. med. Holger Becker, Dr. med. Hildegunde Biermeyer, Dr. med. Ferdinand Borchert, Dr. med. Janina Droxler, Elisabeth Eißner, Dr. med. Markus Elsbroek, Dr. Judith Engel, Michael Esser, Dr. med. Joachim Forsting, Dr. med. Kornelia Forsting, Dr. Dr. med. Rainer Gädicke, Dr. med. Joachim Goesmann, Renate Grodzki, Dr. med. Cornelia Hegerfeld, Dr. med. Christian Hegerfeld, Dr. med. Kathrin Heinmüller, Dr. med. Rainer Horsch, Jonas Humann, Dr. med. Anja Kampik, Dr. med. Marat Kanevski, Dr. med. Sarah Kappel, Dr. med. Andreas Kempny, Jannik Kistenich, Julia Körting, Dr. med. Eckhart Knüppel, Dr. med. Kira Kruse, Dr. med. Britta Küpper-Portz, Prof. Dr. med. Ralf Mike Langenbach, Dr. med. Barbra Lappe-Osthege, Dr. med. Dieter Leineweber, Dr. med. Elena Leineweber, Dr. med. Eva Leineweber, Dr. med. Angela Leyer-Rollmann, Dr. med. dent. Forusan Madjlessi, Dr. med. dent. Bianca Mertens, Dr. med. Claudia Michalke, Peter Michalke, Dr. med. Christiane Murray, Dr. med. Joachim Nordkämper, Dr. med. Gerald Pape, Dr. med. Walter Pfeiffer, Dr. med. Klaus Reckmann, Dr. med. Ingo Rehmann, Barbara Risse, Dr. med. Susanne Röttgermann, Marie-Fee Rühe, Gesa Schmücker, Dr. med. Dirk Steeg, Dr. med. Renate Theune, Dr. Dr. med. Oliver Thiele, Alina Thuns, Dr. med. Simon Thuns, Kristina Wystrach, Dr. med. Ann-Kathrin Schmitt-Tonnesen Manuela Küsel, Dr.med. Udo Harmsen, Dr.med. Gabriele Halek, Henrike Grunert, Dr.med. Kira Schneider.
Folgende psychologische Psychotherapeuten schließen sich der Stellungnahme an: Anneke Knüppel, Susanne Goebel-Thiem, Anne-Dorothee Richard-Kopa, Lisa-Marie Besse, Nadine Höfer, Albena Hristova, Christian Kirchner.
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