Kostenübernahme der Kryokonservierung zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen
Zum 01. Juli 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf entsprechende Leistungen der Kryokonservierung von Keimzellen (Ei- und Samenzellen, Keimzellgewebe), wenn wegen einer vorliegenden Erkrankung die Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig ist.
Auf Grund unserer Spezialisierung, nicht nur im Bereich Reproduktionsmedizin, sondern auch der Onkologie, würden wir Sie gerne bei entsprechender Problematik betreuen.