Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Kosten Kinderwunschbehandlung
Ein Kinderwunsch ist zunächst immer mit Kosten verbunden. Das ist sicher auf für Sie kein Geheimnis – doch ganz gleich ob sie Privat oder Gesetzlich versichert sind, unter bestimmten Voraussetzungen werden einige Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wir empfehlen immer, dass Sie frühzeitig mit Ihrer Versicherung Rücksprache treffen, um möglich Unwissenheit aus dem Weg zu räumen.
Die gesetzliche Krankenkasse setzt folgende Voraussetzungen für eine Beteiligung der Kosten:
- Eine Fruchtbarkeitsstörung wurde von einem Arzt/einer Ärztin festgestellt
- Es handelt sich um ein verheiratetes Paar
- Die Frau ist älter als 25 Jahre und jünger als 40 Jahre
- Der Mann ist älter als 25 Jahre und jünger als 50 Jahre
- Die Erfolgsaussicht der Behandlung muss attestiert sein
- Die Behandlung findet mit den Ei- und Samenzellen des Paares statt
- Eine medizinische oder psychosoziale Beratung hat vor Behandlung stattgefunden
Bei der Insemination werden drei bis acht Therapiezyklen, bei der IVF oder ICSI drei Behandlungszyklen zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen.
Gut zu Wissen:
Vor der Behandlung sollten Sie einen Behandlungs- und Kostenplan vom Ärzteteam bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Auch nach der Geburt eines Kindes, haben Sie weiterhin Anspruch auf Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier gilt das Verursacherprinzip – häufig werden sogar 100 % der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernommen, vorausgesetzt bei der privatversicherte Person liegen die medizinischen Ursache für Kinderlosigkeit.
Sollten Sie Privat versichert sein, sollten Sie dennoch mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten, da anders als bei der gesetzlichen Versicherung, Individualverträge geschlossen werden.
Gut zu Wissen:
Das Paar muss meist nicht zwingend verheiratet sein.
Bei der Insemination werden drei bis acht Therapiezyklen, bei der IVF oder ICSI drei Behandlungszyklen hälftig von den Krankenkassen übernommen.
Mit welchen Kosten müssen Sie bei der Kinderwunsch-Therapie rechnen?
Die aufgeführten Kosten beziehen sich auf genehmigte Behandlungspläne!
Ärztliche Kosten plus Laborkosten bei gesetzlich versicherten Ehepaaren:
- Insemination ca. 40 €
- IVF ca. 700 €
- ICSI ca. 900 €
- Anästhesiekosten ca. 150 €
- Kosten für den gesetzlich versicherten Ehemann ca. 16 €
Hinzu kommt der Eigenanteil für die Medikamente:
Je nach Therapie und individuellem Bedarf liegt dieser zwischen 20 und 800 Euro pro Therapiezyklus. Die Hälfte der Medikamentenkosten wird beim Einlösen des Rezeptes in der Apotheke sofort in Rechnung gestellt. Für die ärztlichen Kosten erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung.
Wann muss die Behandlung komplett selbst übernommen werden:
- Bei Überschreiten der Altersgrenze
- Bei nicht verheirateten Paaren
- Bei erfolgter Sterilisation
- Behandlungs- und Medikamentenkosten für privat versicherte Patienten werden in der Regel komplett von der Versicherung übernommen.